Da wir stets bestrebt sind, jegliche Modifikationen TÜV-konform zu entwickeln, prüfen wir unmittelbar nach Einführung jedes neuen Chiptuningproduktes, ob eine TÜV-Eintragung für Ihr Fahrzeug möglich ist. Wir kümmern uns um das entsprechende Gutachten für Sie, sodass Ihnen eine kostspielige Einzelabnahme erspart bleibt.
Auch wenn die Kraftfahrzeuge bei der KFZ-Versicherung nicht nach Leistung (PS), sondern entsprechend ihrer Fahrzeug Typ-Klassen eingestuft werden – und sich die Prämie in der Regel nicht erhöhen wird – empfehlen wir generell, die Leistungssteigerung durch ein Chiptuning Ihrem Versicherer zu melden. Viele Versicherer legen Wert auf Vorlage der geänderten Fahrzeugdaten und des TÜV-Gutachtens. Auch hier begleiten wir Sie gerne beim kompletten Ablauf aller Formalitäten.
Auch in puncto Abgasuntersuchung bleiben die Messungen nach der Umprogrammierung üblicherweise im Toleranzbereich des Serienfahrzeuges, sodass Sie mit einem auf die Eintragung in Ihren Fahrzeugschein hin erstellten Teilegutachten die neuen Leistungsdaten direkt bei Ihrer Zulassungsstelle auch in den Fahrzeugbrief übertragen lassen können.Verfügbarkeit und Preise können Sie unserem Tuningkonfigurator entnehmen oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular bei weiteren Fragen oder Anliegen.
Damit Sie auch wirklich in jedem Punkt auf der sicheren Seite sind, bieten wir für alle Chiptuning-Produkte und Modifikationen aus unserem Hause Fahrzeuggarantien in Kooperation mit einem Versicherungspartner an. Diese kostenpflichtige Garantie beinhaltet eine Zusatzversicherung, die für eventuelle Schäden durch eine Leistungssteigerung aufkommt. Kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Email oder Kontaktformular bei weiteren Fragen zu Details, Preisen und Modalitäten.
Nach dem Chiptuning bleibt Ihr Fahrzeug vollständig diagnosefähig und alle Wartungen und Kundendienstarbeiten können von Ihrer Werkstatt wie gehabt ausgeführt werden.
Lediglich Software-Updates des Motorsteuergerätes, wenn diese nicht vermeidbar sind, führen zu einem Überschreiben der Chiptuning-Daten, worauf Gerhardt-KFZ keinen Einfluss hat und daher jede Haftung ausschließt.
Im Rahmen unseres Kundenservices bieten wir Ihnen in einem solchen Fall jedoch gegen eine geringe Unkostenpauschale jederzeit eine erneute Umprogrammierung des Fahrzeuges an.
Auch im Falle des Wunsches nach Wiederherstellung des Serienzustandes, beispielsweise im Falle eines Verkaufes oder einer Leasing-Rückgabe, können wir die Rückrüstung des Fahrzeugs fachgerecht durchführen, da alle relevanten Chiptuning-Softwaredaten bei uns gespeichert und gesichert werden.
Fahrzeuge, bei denen Chiptuning über die Diagnoseschnittstelle durchgeführt werden kann, werden kostenlos wieder in den Serienzustand zurückgesetzt, lediglich wenn dabei der Chip getauscht werden muss oder Spezial-Geräte zum Einsatz kommen müssen, entsteht Ihnen eine entsprechende Kostenpauschale. Diese kann jedoch verrechnet werden, wenn Sie Ihr zukünftiges Fahrzeug auch wieder mit Chiptuning von Gerhardt-Kfz ausstatten.
Telefon: +4972561406261
E-Mail: info@gerhardt-kfz.de
Bruchstücker 16
76661 Philippsburg